Darf ein Fitnessstudio die Mitnahme eigener Getränke verbieten?Rechtsfage zum Getränkeverbot im Fitnessstudio für eigene mitgebrachte Getränke
Der Besuch in einem Fitnessstudio bringt einen höheren Flüssigkeitsbedarf, insbesondere bei Benutzung der Ausdauergeräte, mit sich. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Inhaber von Fitnessstudios versuchen daraus Kapital zu schlagen. Einige untersagen ihren Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke, um die Getränke des Sportstudios - zu teilweise überhöhten Preisen - zu verkaufen. Doch ist es überhaupt gestattet, den Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke zu untersagen?
Wenn Gäste ihre eigenen Getränke in ein Restaurant, eine Bar oder ein Café mitbringen, werden sie in der Regel vom Wirt gebeten, diese nicht vor Ort zu konsumieren. Dies liegt daran, dass der Wirt auch an den Getränken, die seine Gäste konsumieren, verdienen möchte.
Getränke im Fitnessstudio
Es stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn man seine eigenen Getränke in ein Fitnessstudio mitbringen möchte, insbesondere um die oft hohen Preise für dort angebotene Erfrischungen zu umgehen. Hat der Betreiber des Studios das Recht, den Konsum eigener Getränke zu verbieten, oder ist eine solche Regelung in einem Vertrag unzulässig?
AGB-Klausel zum Mitnahmeverbot eigener Getränke wirksam?
Untersagt eine Klausel in den AGB des Sportstudios die Mitnahme eigener Getränke, so benachteiligt dies den Kunden unangemessen. Die Klausel ist daher gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass mit einer sportlichen Betätigung regelmäßig ein höherer Flüssigkeitsbedarf entsteht. Ein Getränkekonsum ist daher bei Benutzung eines Fitnessstudios unumgänglich. Verbietet aber eine Klausel die Mitnahme eigener Getränke, ist der Kunde gezwungen die Getränke des Studios zu kaufen (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil from 25.06.2003, Fn. 7 U 36/03 und Landgericht Stade, Urteil from 29.10.1998, Fn. 4 O 35/97).
Laut dem Urteil des Landgerichts Stade (Az.: 4 O 35/97) ist es für Kunden nicht zumutbar, ihren erhöhten Flüssigkeitsbedarf während sportlicher Aktivitäten ausschließlich durch Getränke zu decken, die vom Betreiber verkauft werden und in der Regel auch wesentlich teurer sind. Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 7 U 36/03) hat sich ebenfalls dieser Ansicht angeschlossen. Demnach kann eine Klausel, die das Mitbringen eigener Getränke untersagt und eine derartige kundenfeindliche Auslegung hat, niemals Bestandteil eines Vertrages sein.
Teilweise wird sogar jegliche Mitnahme von Getränken innerhalb des Trainingsbereichs untersagt und das Trinken nur im Empfangsbereich gestattet. Auch solch eine Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Glasflaschen können untersagt werden
Dem Inhaber des Fitnessstudios ist es aber erlaubt, dass Mitnehmen von Glasflaschen zu untersagen. Daher sind Klauseln, die nicht den Konsum von eigenen Getränken verbieten, sondern lediglich aus Sicherheitsgründen das Mitführen von Glasflaschen untersagen, wirksam. Wenn Glasflaschen zerbrechen würden, könnte dies potenziell eine erhebliche Verletzungsgefahr sowohl für die betreffende Person als auch für andere Besucher oder Mitarbeiter des Fitnessstudios darstellen. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Auffassung in seinem Urteil vom 24.11.2004 (Az.: 2/2 O 307/04) und erklärte, dass solch eine Gefahr daher verhindert werden darf. Denn durch das Zersplittern von Glasbehältern könne eine Verletzungsgefahr entstehen (vgl. Landgericht Frankfurt am Main, Urteil from 24.11.2004, Fn. 2/2 O 307/04).
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Siehe auch
Und wie ist das in Kinos?
Guten Tag,
das selbe ist in den Indoor Spielplätzen, hier wird man doppelt abgezockt… Die Eltern müssten doppelt soviel Eintritt zahlen wie die Kinder, jedoch dürfen die Eltern keine Geräte oder andere Sachen nutzen, überall steht drauf dass es bis zu einem gewissen Alter gestattet ist und ab 18 nicht mehr. Danach kommt dazu dass die Kinder weder Essen noch Getränke mitbringen düfen hier sind die Kinder den ganzen Tag haben Hunger und Flüssigkeitsbedarf und werden an der Theke regelrecht abgezockt.. Wie kann man dagegen vorgehen ?
Murat- nicht hingehen. Kein Kind braucht Indoor Spielplätze. Regenhose, Regenjacke, Gummistiefel und ab in die Natur.